Ihr Leben verändern
Konditionen
Beim Erstkontakt nehme ich mir mindestens eine Stunde Zeit für Sie.
Dauer und Frequenz der Folgetermine ergeben sich aus Ihrem Anliegen sowie den eingesetzten Behandlungsmethoden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Berechnet wird in der Regel der 2,3 fache Gebührensatz. In besonderen Situationen behalte ich mir Abweichungen vor. Bei der Überschreitung des 2,3fachen Satze der GOÄ bis hin zum Höchstwert des 3,5fachen Satzes erhalten Sie in Ihrer Rechnung eine Begründung, die sich auf Ihre Person und Ihre Behandlung individuell bezieht. Falls es erforderlich sein sollte, den Höchstsatz bei einzelnen Leistungen überschreiten zu müssen, werde ich im Vorfeld mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung (Honorarvereinbarung) hierüber nach den Vorschriften der GOÄ (§ 2 Abs. 2) treffen.
Private Krankenkassen
Bei Privatkassen und Zusatzversicherungen sind die vertraglichen Bedingungen im Einzelfall zu prüfen. Bitte erkundigen Sie sich also zur Sicherheit vorher bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob Ihre Versicherung die gesamten oder einen Teil der Behandlungskosten übernimmt.
Auch wenn Ihre Krankenversicherung nicht alle Kosten übernehmen sollte, ist die Rechnung ohne Abzüge von Ihnen zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und sind selbst zu tragen.
Bezahlung
Über die Behandlungen erhalten Sie eine Rechnung nach §12 GOÄ, die Sie dann in der auf der Rechnung angegebenen Frist bitte begleichen.
Versäumter Termin
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine, die Sie nicht 24 Stunden vorher schriftlich (per e-mail) absagen, von mir in Rechnung gestellt werden. Die Honorarhöhe bemisst sich in diesem Fall nicht nach der GOÄ, es handelt sich hier um eine Ausfallentschädigung.
Telefon- / Videoberatung
Beratungen per Telefon oder per Videokonferenz sind nur möglich, wenn ich Sie als Patientin/ Patient bereits persönlich kenne. Der Zeitaufwand wird wie ein persönliches Gespräch abgerechnet.